Online Rezeptanforderung

WEIHNACHTSURLAUB  vom 23.12. bis 27.12.24.   Achtung!  Am Montag 30.12.24 haben wir wegen Abrechnung nur halbtags zur Notfallversorgung geöffnet! Ab 2. Januar sind wir wie gewohnt für Sie da.

Voraussetzung für das E-Rezept: 
Ihre Versichertenkarte muß in der Praxis im jeweiligen Quartal eingelesen sein, sonst kann das E-Rezept nicht ausgestellt werden. Da der Arzt auch die E-Rezepte digital „unterschreiben“ muß,  können die E-Rezepte erst am Folgetag in der Apotheke  geholt werden (bzw. am Folgetag nach Einlesen der Versichertenkarte).

Wie funktioniert das E-Rezept?   
Die Rezepte werden digital ausgestellt und  auf einem Server gespeichert. Sie gehen in die Apotheke und legen Ihre Gesundheitskarte vor. Diese erlaubt der Apotheke, das Rezept vom Server abzurufen und Ihnen auszustellen. Sie müssen also das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen und in die Apotheke bringen.

E-Rezepte sind (noch) nicht möglich bei Hilfsmitteln (Teststreifen, Stechhilfen, ..), BTM-Rezepten (gelbe Rezepte für starke Schmerzmittel wie Morphine, Schmerzpflaster, etc. )  und bei sogenannten grünen Rezepten (Schleimlöser, Nasensprays, etc…)


Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Fragen online beantworten können.

Sie sind bereits Patient bei uns und möchten eine Folgeverordnung anfragen,
bitte geben Sie genau an, was Sie benötigen. Bitte legen Sie zur Abholung Ihre Versichertenkarte vor.

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