Online Rezeptanforderung

ACHTUNG!
Es gab zuletzt vereinzelt Probleme mit der Weiterleitung der Rezeptanfragen an uns. Das heisst:  Sie haben eine Bestätigung  bekommen, aber wir  keine Nachricht! Wir arbeiten mit Nachdruck an der Behebung des Problems. Wenn Sie nicht wie gewohnt Ihr Rezept  bekommen, dann rufen Sie uns bitte an bzw. sprechen Sie auf den AB.  Wir bitten um Ihr Verständnis!

Voraussetzung für das E-Rezept: 
Ihre Versichertenkarte muß in der Praxis im jeweiligen Quartal eingelesen sein, sonst kann das E-Rezept nicht ausgestellt werden. Da der Arzt auch die E-Rezepte digital „unterschreiben“ muß,  können die E-Rezepte erst am Folgetag in der Apotheke  geholt werden (bzw. am Folgetag nach Einlesen der Versichertenkarte).

Wie funktioniert das E-Rezept?   
Die Rezepte werden digital ausgestellt und  auf einem Server gespeichert. Sie gehen in die Apotheke und legen Ihre Gesundheitskarte vor. Diese erlaubt der Apotheke, das Rezept vom Server abzurufen und Ihnen auszustellen. Sie müssen also das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen und in die Apotheke bringen.

E-Rezepte sind (noch) nicht möglich bei Hilfsmitteln (Teststreifen, Stechhilfen, ..), BTM-Rezepten (gelbe Rezepte für starke Schmerzmittel wie Morphine, Schmerzpflaster, etc. ), bei Privatrezepten und bei sogenannten grünen Rezepten (Schleimlöser, Nasensprays, etc….)

Wenn alles nicht funktionieren sollte, können für einen Übergangszeitraum weiter die bisherigen roten Rezepte ausgestellt werden.

BITTE GEBEN SIE SICH SELBST, UNS  UND DEN APOTHEKEN ZEIT ZUR BEARBEITUNG UND EINGEWÖHNUNG!


Bitte beachten Sie, dass wir keine medizinischen Fragen online beantworten können.

Sie sind bereits Patient bei uns und möchten eine Folgeverordnung anfragen,
bitte geben Sie genau an, was Sie benötigen. Bitte legen Sie zur Abholung Ihre Versichertenkarte vor.

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